Berlin; „Beim geltenden Vergewaltigungsparagraphen § 177 StGB haben sich unakzeptable Schutzlücken offenbart. Auch tätliche Übergriffe wie Grapschen in den Schritt sind derzeit nicht strafbar. Der vorgelegte Entwurf des Bundesjustizministers reicht daher noch nicht aus. Hier brauchen wir Nachbesserungen“, erklärt Annette Widmann-Mauz, Vorsitzende der Frauen Union der CDU, anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“.
Die Diskussion um die Kölner Ereignisse in der Silvesternacht haben diese Strafbarkeitslücken der breiten Öffentlichkeit deutlich vor Augen geführt. Daher hat die CDU auf Veranlassung der Frauen Union in der Mainzer Erklärung Konsequenzen gefordert. Im parlamentarischen Verfahren will die Frauen Union der CDU diese drei Forderungen umsetzen:
1. „Nein heißt Nein“, wir brauchen eine Reform des Vergewaltigungsparagraphen §177 StGB und damit die Umsetzung der Istanbul Konvention.
2. Sexuelle Tätlichkeiten wie Grapschen müssen als eigenes Vergehen strafbar werden.
3. Das untere Strafmaß im Sexualstrafrecht ist zu erhöhen.
Annette Widmann-Mauz: „Wir brauchen endlich eine Reform des Sexualstrafrechts. Die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit von Frauen ist nicht verhandelbar. Wir fordern einen besseren Schutz gegen sexuelle Belästigungen und Übergriffe.“